Rechtsanwälte und Notare in Viernheim

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf den notariellen Tätigkeiten wie Immobiliengeschäften, Übergabeverträgen, Eheverträgen Erbfolgen und Gesellschaftsgründungen bzw. -änderungen. Anwaltlich beraten wir im Erbrecht und Arbeitsrecht.

Seit über 40 Jahren und zwei Generationen sprechen wir stets offen über Chancen und mögliche Risiken mit unseren Mandanten.

Seit dem Ausscheiden von Rechtsanwalt a.D. und Notar a.D. Reinhold Redig († 2021) im Jahr 2018 ist Rechtsanwalt und Notar Manuel Leyrer, der auch den Titel des Fachanwalts für Arbeitsrecht führt, Mitglied unserer Kanzlei.

Kontakt

Büro Viernheim
Walter-Oehmichen-Straße 14
68519 Viernheim
Tel.: 06204 / 92948-0
Fax.: 06204 / 92948-10

Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
8.30 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

„Ehrlichkeit ist das oberste Gebot.“

Uns ist es wichtig, mit unseren Mandanten stets offen über die Chancen und möglichen Risiken eines Vorhabens zu sprechen, denn nur durch Ehrlichkeit gewinnt man das gegenseitige Vertrauen.

Der Mandant steht im Mittelpunkt

Wir verstehen uns primär als Dienstleister und werden hierbei stets die Interessen unserer Mandanten schützen und vertreten, denn wir führen Prozesse in erster Linie, um diese für Sie zu gewinnen.

Kompetenz und Einsatz
sind unsere Werkzeuge

Unsere Arbeit zeichnet sich insbesondere durch fachliche und soziale Kompetenz, durch einen hohen Grad an Erreichbarkeit, sowie großes Engagement aus, ohne dabei die Ziele und Bedürfnisse unserer Mandanten aus den Augen zu verlieren.

Notarielle Leistungen

Wir betreuen Sie umfassend Schritt für Schritt, wenn es um notarielle Leistungen geht. Dabei begleiten wir Sie vor allem im Immobiliengeschäft, Erbfolgen und Verträgen sowie Gesellschaftsrecht und Eheverträgen.

Anwaltliche Leistungen

Anwaltliche Unterstützung bieten wir Ihnen in den Fachgebieten Arbeitsrecht und Erbrecht.

Downloads

Auf unserer Download Seite finden Sie Formulare, Vollmachten und Infos zum Ausfüllen.

Gebühren

Notargebühren sind bundesweit gleich und richten sich nach dem Gerichts und Notarkostengesetzt.

Rechtsanwaltsgebühren

Die Gebühren nach dem RVG richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert (Streitwert).