Notar für Immobilienrecht in Viernheim

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sowie bei der Übertragung von Grundstücken ist in Deutschland eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Als Notar in Viernheim begleiten wir Privatpersonen, Familien und Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um Immobilienverträge und Grundstücksgeschäfte.

Unser Notariat in Viernheim betreut Mandanten aus Viernheim, Mannheim, Lampertheim, Heddesheim, Weinheimund der gesamten Rhein-Neckar-Region bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchführung von Immobilienkaufverträgen und anderen Grundstücksübertragungen.

Kontakt Redig Leyrer

Immobilienkaufvertrag beim Notar

Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss in Deutschland durch einen Notar beurkundet werden. Der Notar sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer rechtlich abgesichert sind und der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Zu den Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf gehören insbesondere:

  • Erstellung und Prüfung des Immobilienkaufvertrages
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrages
  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Käufers
  • Abstimmung mit Banken und dem Grundbuchamt
  • Begleitung bis zur vollständigen Eigentumsübertragung


Durch die notarielle Beurkundung wird sichergestellt, dass beide Vertragsparteien über die rechtlichen Folgen des Vertrages informiert sind und der Vertrag rechtssicher umgesetzt werden kann.

Grundstücksübertragungen und Schenkungen

Neben dem klassischen Immobilienkauf begleiten wir auch Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie, beispielsweise im Rahmen einer Schenkung oder einer vorweggenommenen Erbfolge.

Viele Eigentümer entscheiden sich dafür, Immobilien bereits zu Lebzeiten auf Kinder oder Angehörige zu übertragen. Eine solche Vermögensübertragung sollte sorgfältig vorbereitet werden, da sie sowohl rechtliche als auch steuerliche Auswirkungen haben kann.

Als Notariat in Viernheim unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung solcher Übergabeverträge und erläutern Ihnen verständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Typische Vorgänge in diesem Zusammenhang sind:

  • Schenkung von Immobilien
  • Übertragung von Grundstücken innerhalb der Familie
  • Überlassungsverträge
  • Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge

Grundschuld und Finanzierung

Beim Immobilienkauf erfolgt die Finanzierung häufig über ein Darlehen einer Bank. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig eine Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank im Grundbuch eingetragen.

Das Notariat in Viernheim übernimmt hierbei insbesondere:

  • die Beurkundung der Grundschuldbestellung
  • die Abstimmung mit der finanzierenden Bank
  • die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch


Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sowohl Käufer als auch finanzierende Bank rechtlich abgesichert sind.

Ihr Notar für Immobilienrecht in Viernheim

Wenn Sie einen Immobilienkauf, eine Grundstücksübertragung oder eine Schenkung einer Immobilie planen, begleiten wir Sie als Notar in Viernheim zuverlässig durch den gesamten rechtlichen Ablauf.

Unser Notariat in Viernheim steht Mandanten aus Viernheim, Mannheim, Lampertheim, Heddesheim, Weinheimund der gesamten Rhein-Neckar-Region bei allen Fragen rund um Immobilienrecht, Immobilienkaufverträge und Grundstücksübertragungen zur Verfügung.